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Informationen Jahreshauptversammlung 2022

Der Vorstand wird ermächtigt, den oberen Sportplatz in ein Kunstrasenspielfeld umzuwandeln und dazu die notwendigen Planungen abzuschließen und die Umsetzung zu beauftragen. Dabei sind die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Rahmenbedingungen einzuhalten.

    1. Die Umsetzung steht unter dem Fördervorbehalt der Stadt Leonberg und des WLSB.
    2. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer rechtssicheren Zusage der Stadt Leonberg zum Erhalt des Bestandsschutzes (Nutzungszeiten).
    3. Die Laufzeit der langfristigen Fremdmittel darf 20 Jahre nicht überschreiten (Volltilgung zum Laufzeitende).
    4. Die monatliche Belastung (Zins und Tilgung) für die langfristigen Fremdmittel darf 1.500,00 EUR nicht übersteigen.
    5. Der Vorstand berichtet auf künftigen Jahreshauptversammlungen über den Fortschritt des Projektes.

 Hinweis: Nähere Informationen darüber erfahren Sie gerne per Mail über unsere Geschäftsstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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